Laufzorn

Öffentlicher Sektor

Beschaffung

Staatliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen mit öffentlichen Gesellschaftern unterliegen bei der Beschaffung von Waren und (Bau-)Leistungen den Vorgaben des Vergaberechts. Wir beraten bei der Durchführung von rechtssicheren Vergabeverfahren, vor allem für den Einkauf von Strom und Gas, die energieeffiziente Modernisierung öffentlicher Liegenschaften oder die technische Ausrüstung von Energieversorgungsunternehmen. Wir arbeiten interdisziplinär mit technischen Beratern zusammen, um wirtschaftliche und tragfähige Lösungen zu erzielen.

Konzessionen

Die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege für den Betrieb von Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen ist Voraussetzung für die effiziente Versorgung der Öffentlichkeit mit Energie. Wir beraten Kommunen bei der diskriminierungsfreien Vergabe von Wegenutzungsrechten und der Gestaltung von Konzessions- und Gestattungsverträgen. Netzbetreiber unterstützen wir bei der Bewerbung in Konzessionsverfahren und sorgen für die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben.

Beihilfen- und Fördermittel

Das europäische Beihilfenrecht übt bestimmenden Einfluss auf das Energiewirtschaftsrecht aus und muss bei der Finanzierung von kommunalen Unternehmen, Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand und Betrauungsakten stets im Blick behalten werden. Wir beraten Fördermittelgeber bei der Erstellung von Förderrichtlinien und Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Kommunalwirtschaft

Wir beraten Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Gründung und Organisation kommunaler Unternehmen und Eigenbetriebe, der Privatisierung öffentlicher Unternehmen oder der Kommunalisierung privater Unternehmen sowie der Konzeption von Public-Private-Partnerships. Unser Beratungsprofil umfasst das Bau- und Planungsrechts sowie das kommunale Abgabenrecht.

Straßenbeleuchtung

Die öffentliche Beleuchtung stellt einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch dar und ist ausschlaggebend für die Lebensqualität der Einwohner. Wir gestalten Straßenbeleuchtungsverträge mit Betreibern und Dienstleistern, um eine hochwertige Beleuchtung sicherzustellen.

  • Erstellung von Beschaffungsrichtlinien
  • Durchführung von Vergabeverfahren
  • Modernisierung öffentlicher Liegenschaften
  • Gestaltung von Konzessions- und Gestattungsverträgen
  • Durchführung von Konzessionsverfahren
  • Beratung im Wettbewerb um Konzessionen
  • Erstellung von Förderrichtlinien
  • Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Gründung kommunaler Unternehmen
  • Gestaltung von Public-Private-Partnerships
  • Bau- und Planungsrecht
  • Kommunales Abgabenrecht
  • Gestaltung von Straßenbeleuchtungsverträgen
  • Durchführung von Vergabeverfahren

Kontaktieren Sie uns

Die ergebnisorientierte, praxisnahe und effiziente Lösung von juristischen Fragestellungen ist unser Anspruch. Dabei lösen wir Probleme und schaffen keine neuen. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle, langfristige und persönliche Beratung. 

T +49 (0)89 12 50 30 220
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