Christoph Engel

Rechtsanwalt | Partner

Christoph Engel ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkten im Vergabe- und Konzessionsrecht, im Energierecht sowie im europäischen Beihilfenrecht.

Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchführung komplexer Vergabe- und Konzessionsverfahren. Sein Leistungsspektrum reicht von der rechtssicheren und effizienten Verfahrensgestaltung, der Erstellung von Beschaffungs- und Konzessionsverträgen unter Berücksichtigung kommunalwirtschaftlicher und verwaltungsrechtlicher Belange bis hin zur Vertretung in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.

Im Energierecht liegt der Schwerpunkt von Christoph Engel in der Beratung von Energieversorgungs- und Industrieunternehmen bei regulatorischen Fragestellungen, insbesondere beim Netzausbau, beim Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, der Direktvermarktung sowie der Eigenversorgung. 

Darüber hinaus besitzt Christoph Engel langjährige Erfahrungen in der Beratung von Zuwendungsgebern und -empfängern in Fragen des europäischen Beihilfenrechts und Zuwendungsrechts, insbesondere im Energie- und Infrastruktursektor.

Christoph Engel hat seine juristische Ausbildung 2007 an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Prädikat abgeschlossen und sein Referendariat in Berlin und Brüssel absolviert. Vor seinem Eintritt als Partner bei Arvensteyn war Christoph Engel in großen Wirtschaftskanzleien tätig. Er verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

  • Geboren 1982 in München
  • 2002 bis 2006 Studium der Rechtswissenschaften an der HU zu Berlin
  • 2008 bis 2010 Rechtsreferendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin
  • 2011 bis 2016 Rechtsanwalt bei großen Wirtschaftskanzleien
  • Seit 2016 Rechtsanwalt und Partner bei Arvensteyn
  • Vergabe- und Konzessionsverfahren
  • Europäisches Beihilfenrecht
  • Erneuerbare Energien
  • Industriellen Energieversorgung
  • Verwaltungsrecht
  • Beiträge in Zeitschriften
    • Rechtsweg bei Streitigkeiten über Dienstleistungskonzessionen (Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 23.01.2012, X ZB 5/11), InfrastrukturRecht (IR) 2012, Seite 143 ff.
    • Zur Sicherung eines Bürgerbegehrens für ausschreibungsfreie Vergabe von Konzessionen nach § 46 EnWG (Anmerkung zu VG Stuttgart, Beschl. v. 29.04.2013, 7 K 1016/13), InfrastrukturRecht (IR) 2013, Seite 186 ff.
    • Nationale Gerichte müssen Wirksamkeit des Durchführungsrechts für Beihilfen nach Eröffnung des Prüfverfahrens durch Kommission wahren (Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 21.11.2013, Rs. C-284/12), EnWZ 2014, Seite 22 ff. 
    • Beitragsfähigkeit von Straßenbeleuchtungsanlagen setzt Anlageneigentum der Gemeinde nicht voraus, (Anmerkung zu VG Greifswald, Urt. v. 22.08.2014, 3 A 216/11), InfrastrukturRecht (IR) 2014, Seite 42 ff.
    • Bestandsschutz für die Eigenversorgung, InfrastrukturRecht (IR) 2015, Seite 122 ff.
    • Die Qual der Wahl – Verfahrensarten des „neuen“ Vergaberechts (mit Stephan Rechten), KommunalPraxis spezial 2/2016, Seite 75 ff.
    • Urteil des EuGH zum EEG gibt nationalem Gesetzgeber Spielräume zurück, Energate, 28. März 2019 (mit Sarah Schweizer)
  • Buchbeiträge
    • Grabosch (Hrsg.), Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nomos, 2021
      • Öffentlich-rechtliche Durchsetzung
      • Änderungen im Zivil- und Zivilprozessrecht
    • Ringwald, Rönitzsch, Riedel, Praxishandbuch Öffentliche Beleuchtung, Beuth-Verlag 2013
      • Straßenbeleuchtungspflicht (mit Dr. Roman Ringwald),
      • Kommunalabgaben und Straßenausbaubeiträge (mit Dr. Edwin Schulz) 
      • Vergaberecht (mit Dr. Sascha Michaels)

Kontaktieren Sie Christoph Engel

Arvensteyn
Dircksenstraße 41
10178 Berlin

T +49 (0)30 34 64 96 270
F +49 (0)30 34 64 96 289
E christoph.engel [a] arvensteyn.de